Wartung

Eine regelmäßig gepflegte Homepage, Google "My Business"- oder Facebook-Seite hat mehrere Vorteile:

• aktuelle Angebote, Aktionen und Termine können bekannt gemacht werden
• Suchmaschinen registrieren Veränderungen, was sich positiv auf die Positionierung auswirkt
• Kunden sehen, dass sich etwas bewegt

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Ihre Homepage, Google-, Facebookseite etc. wird von uns so erstellt, dass Sie selber Änderungen vornehmen können (das machen wir eh in jedem Fall), und Sie nehmen die Änderungen auch wirklich selber vor,

oder

2. Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft und wir übernehmen die Wartung, was aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wesentlich sinnvoller ist.

Haben Sie nur wenige Änderungen geplant, schicken Sie uns einfach die Infos per eMail. Die Daten werden dann eingepflegt und individuell abgerechnet.

Sollten Sie aber regelmäßig mehr als 5 Änderungen / Jahr haben, lohnt sich der Abschluss eines Wartungsvertrages.

Dieser umfasst Änderungen an allen - von uns für Sie - betreuten Projekten:

• Ihre Homepage
• Ihre Facebookseite
• Ihr Instagram-Profil
• Ihren YouTube-Kanal
• Ihre micows-Seite

• Ihre chayns®-Installation
• Ihren Google "My Business"-Eintrag
• Ihren bing Places Eintrag
• Ihr regiun-Profil
• Ihre Jukebox

usw. usf.

Die Daten (Texte, Bilder, Videos, Audio) werden kundenseitig gestellt. Sollten Sie aus Zeit-, Kapazitäts- oder anderen -gründen nicht in der Lage oder gewillt zu sein, regelmäßig aktualisierten Content zu stellen, kümmern wir uns gerne im Rahmen unseres Contentservice darum.

Klicken für weitere Detailinfos:

Pakete
  • Basic

    bis 12 Änderungen

  • Advanced

    bis 24 Änderungen

  • Premium

    bis 36 Änderungen

Weitere Vorgehensweisen außerhalb der Standards auf Absprache nach vorhergehender Beratung:

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Rechenbeispiel

(Preise nur exemplarisch)

Der Austausch eines Bildes würde Sie ohne Wartungsvertrag ca. 20,- € kosten.

Der Abschluss eines "Wartungsvertrag S", der bis zu 12 Änderungen / Jahr beinhaltet würde Sie 60,- € / Jahr kosten.

Somit wird klar, dass der Wartungsvertrag schon bei mehr als drei Änderungen im Jahr sinnvoll ist.

Erläuterungen

Ein Wartungsvertrag ist ein Laufzeitvertrag, der für eine Dauer von einem Jahr geschlossen wird. Wird er nicht 14 Tage vor Ablauf des Vertrags gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

Der Jahresbetrag ist auf jeden Fall fällig, auch wenn das vereinbarte Änderungskontingent unterschritten wird.

Wird das vereinbarte Änderungskontingent innerhalb der Vertragslaufzeit überschritten, wird ab diesem Zeitpunkt nicht etwa der reguläre Listenpreis für Änderungen berechnet, sondern der vergünstigte Preis als Teilmenge des abgeschlossenen Wartungsvertrags.

Was als Änderung zählt

Leistungen, die im Rahmen des Wartungsvertrages als Änderungen zählen, z.B.:

  • neues Bild in vorhandene Seitenstruktur einfügen
  • Bild löschen
  • Bild hinzufügen
  • Bild austauschen = Bild löschen und neues Bild an selber Stelle hinzufügen
  • neuer Text in vorhandene Seite einfügen
  • Text* löschen
  • Text* hinzufügen
  • Text* austauschen = Text löschen und neuen Text an selber Stelle einfügen
  • besondere Öffnungszeiten bei Google "My Business"
  • Bild in Facebook einfügen
  • Bild in "regiun" einfügen
  • Aktion in "regiun" einfügen
  • neue Kollektion mit bis zu 20 Titeln in djukebox® einfügen
  • Panoramafoto hinzufügen
  • Panoramafoto ausrichten
  • Panoramafoto löschen
  • Seite, Unterseite oder Rubrik löschen

* = Bei Textänderungen spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Buchstaben, ein Wort, einen Satz bzw. zusammenhängenden Absatz handelt - alles wird als eine Änderung gezählt.

Folgende Leistungen werden nach Aufwand berechnet bzw. im Rahmen der Medien-Produktion separat kalkuliert und gelten in diesem Zusammenhang nicht als Änderung, z.B.:

  • weitere Seite oder Unterseite einfügen
  • neue Rubrik anlegen
  • Preisliste ändern oder austauschen
  • Programmierung ändern
  • Kollektion für chayns®-Jukebox erstellen
  • Fotografie
  • Bildbearbeitung
  • Videoproduktion
  • Videoschnitt

Medien werden i.d.R. kundenseitig gestellt oder optional nach Bedarf von uns produziert und bearbeitet.

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